Warum eine Vorratsgesellschaft?

 

Schnell und planbar

Von der Geschäftsidee bis zur Gründung einer Gesellschaft kann es für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer ein weiter Weg mit unvorhersehbaren Risiken sein. Ganz gleich, ob Sie ein Startup aufziehen, bestehende oder neue Geschäftsfelder ausgliedern oder Ihr Unternehmen umstrukturieren wollen: Eine Vorratsgesellschaft ist stets eine gute Option, weil sie die Vorlaufzeiten deutlich verkürzt und vor allem planbar macht. Mit einer bereits gegründeten und im Handelsregister eingetragenen GmbH oder GmbH & Co.KG können Sie innerhalb von 24 Stunden handlungsfähig sein, und das bei gleichzeitiger Haftungsbeschränkung.

Warum dies gerade auch im Hinblick auf die zunehmenden Regularien zur Geldwäschebekämpfung vor allem bei Banken gilt, finden Sie hier ausführlich erläutert.

 

Gründung aus dem Ausland

Unternehmerinnen und Investoren aus dem Ausland empfinden die in Deutschland geltenden Regelungen zur Gründung einer GmbH häufig als hohe praktische Hürde. Das GmbH-Gesetz schreibt nämlich vor, dass Gründerinnen und Gründer entweder persönlich vor einem deutschen Notar erscheinen muss oder mit großem Aufwand Vollmachtpapiere für einen Vertreter in Deutschland beschaffen und nach Deutschland versenden muss, die in jeweiligen Heimatland vor einer Stelle, die unseren Notariaten vergleichbar ist, erstellt wurden und deren Legitimität hier auch anerkannt wird. Dazu bedarf es häufig noch weiterer Behördengänge zu Konsulaten, Botschaften etc. Insgesamt wird die Gründung einer GmbH aus dem Ausland damit zu einer zeitlich und finanziell höchst aufwendigen und zugleich kaum planbaren Angelegenheit.

Anders als bei der Gründung einer GmbH folgt beim Kauf einer schon existierenden GmbH die Bevollmächtigung einer Vertreterin oder eines Vertreters in Deutschland nicht der Form des Grundgeschäfts. Das heißt, die Abtretung der Geschäftsanteile muss zwar von einer einer Notarin oder einem Notar beurkundet werden, die Bevollmächtigung eines in Deutschland ansässigen Vertreters – häufig sind dies Rechtsanwältinnen, Steuerberater o.ä. – unterliegt jedoch nicht dieser Formvorgabe. Eine einfache privatschriftliche Vollmacht reicht aus, um mit Hilfe eines Rechtsanwalts, einer Steuerberaterin oder einer anderen geeigneten Person in Deutschland eine GmbH erwerben und unverzüglich mit der geschäftlichen Tätigkeit beginnen zu können.

Damit eine Erwerberin oder ein Erwerber aus dem Ausland die hier in Deutschland erforderlichen Vorgänge nachvollziehen kann, stellt die DNotV-GmbH alle Dokumente und Unterlagen auch in englischer Übersetzung zur Verfügung.

Einen ausführlichen Leitfaden mit Hinweisen für ausländische Käufer finden Sie auch hier.

 

Ohne Risiko

Alle Kronengesellschaften sind erkennbar als Vorratsgesellschaften gegründet, das Stammkapital wurde vollständig eingezahlt und verbleibt in der Gesellschaft bis zum Verkauf. Da die Kronengesellschaften bis zu diesem Zeitpunkt keine Geschäftstätigkeiten ausüben, ist jegliches Vorbelastungsrisiko ausgeschlossen.

 

Unkomplizierte Abwicklung

Die Vorratsgesellschaften der DNotV GmbH sowie alle für den Erwerb erforderlichen Unterlagen sind so vorbereitet, dass sich der Aufwand für den Käufer und alle weiteren Beteiligten auf ein Minimum beschränkt. Bei Fragen oder besonderen Wünschen steht Ihnen das Team der DNotV GmbH jederzeit auch telefonisch zur Verfügung.

Weitere Informationen können Sie auch der im Deutschen Notarverlag erscheinenden Broschüre „Unternehmensgründung“ entnehmen.

 

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