Abwicklung

 

Mit folgenden Schritten kommen Sie zu Ihrer Vorratsgesellschaft:

1. Schritt: Beratung durch die Notarin / den Notar

Lassen Sie sich von der Notarin oder dem Notar Ihres Vertrauens zu den rechtlichen Fragen der Verwendung einer Vorratsgesellschaft, des Kaufvertrages, der Abtretung und der künftigen Satzung Ihrer Gesellschaft beraten. Diese Beratung ist in den Beurkundungsgebühren bereits enthalten. Eine Notarin oder einen Notar in Ihrer Nähe finden Sie z. B. unter www.notar.de.

2. Schritt: Die Reservierung

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und lassen Sie sich Ihre Vorratsgesellschaft reservieren. Hierzu können Sie auch das auf unserer Webseite zur Verfügung gestellte Reservierungsformular verwenden. Bitte übersenden Sie der DNotV GmbH außerdem den vollständig ausgefüllten Vorbereitungsfragebogen sowie die darin genannten weiteren Unterlagen. Alle Angaben sind für uns und die Notarin / den Notar wichtig, damit die Beurkundung vorbereitet werden kann und sich die Übertragung der Vorratsgesellschaft nicht verzögert.

3. Schritt: Der Kaufpreis

Sie überweisen den Kaufpreis von insgesamt € 28.000,00 für die Vorrats-GmbH bzw. € 29.700,00 für die Vorrats-GmbH & Co.KG rechtzeitig vor der geplanten Beurkundung auf das Konto der DNotV GmbH. Alle dazu erforderlichen Angaben erhalten Sie von uns per E-Mail. Alternativ können Sie den Kaufpreis nach Absprache mit der Notarin / dem Notar auf einem Notaranderkonto hinterlegen. Nach der Beurkundung wird der Kaufpreis an die DNotV GmbH ausgezahlt. Die Übergabe eines Schecks an die Notarin / den Notar oder Vorlage eines Überweisungsbeleges etc. sind nicht ausreichend.

4. Schritt: Versand der Unterlagen

Die DNotV GmbH unterrichtet Sie, sobald eine Gesellschaft für Sie vorgemerkt ist und stellt für Sie oder eine andere von Ihnen im Vorbereitungsblatt benannte Person eine Vollmacht aus, die wir zusammen mit den Geschäftsunterlagen (u.a. Gründungsurkunde mit Gesellschaftsvertrag und Bankunterlagen) an den von Ihnen benannten Notar senden. Ferner finden Sie ein Muster des für die Vorrats-GmbH bzw. Vorrats-KG verwendeten Gesellschaftsvertrages.

5. Schritt: Termin beim Notar

Vereinbaren Sie mit der Notarin / dem Notar einen Termin für die Beurkundung und teilen Sie uns diesen Termin mit.

6. Schritt: Die Beurkundung

Die Beurkundung kann erfolgen, sobald Sie den Kaufpreis an uns überwiesen haben, das Geld auf dem Notaranderkonto eingegangen ist bzw. dem Notar die Zahlungsbestätigung der DNotV GmbH vorliegt.

7. Schritt: Gestaltung nach Ihren Wünschen

Die Geschäftsanteile gehen mit der Beurkundung auf den/die neuen Gesellschafter über, die neue Geschäftsführung kann sofort ernannt werden. Für die Beurkundung hat die DNotV GmbH einen Mustervertrag entworfen, der auf die Vollmacht abgestimmt ist. Ihre individuellen Gestaltungswünsche z.B. bei der Neufassung der Satzung kann der Notar in dieses Muster einarbeiten. Mit der Beurkundung wird der Kauf- und Abtretungsvertrag rechtsverbindlich.

8. Schritt: Aushändigung aller Geschäftsunterlagen

Nach der Beurkundung händigt die Notarin / der Notar Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten die Geschäftsunterlagen der Gesellschaften aus. Dazu gehören auch Bankunterlagen, die der neuen Geschäftsführung die Verfügung über die Geschäftskonten der Gesellschaften ermöglichen.

9. Schritt: Übernahme des Stammkapitals

Bei unseren Vorratsgesellschaften haben Sie die Wahl, wie Ihnen das Stammkapital zur Verfügung stehen soll:

  • Entweder Sie übernehmen das existierende Bankkonto der GmbH, das Sie auch für den späteren operativen Zahlungsverkehr nutzen können. Wird das Konto bei der Commerzbank geführt, müssen Sie sich gegenüber der Bank nach dem Geldwäschegesetz legitimieren. Die Legitimation erfolgt direkt im Anschluss an die Beurkundung ebenfalls im Notariat, das von uns alle dazu erforderlichen Formulare erhält.
  • Oder Sie erhalten im Anschluss an die Beurkundung einen Orderscheck über das bei der Hörner Bank liegende Stammkapital. Diesen können Sie auf ein Konto einzahlen, das Sie nach Erwerb für die Vorratsgesellschaft bei einer Bank Ihrer Wahl eröffnen.

Genaue Anweisungen zu allen drei Verfahren finden Sie und das Notariat in den Geschäftsunterlagen.

10. Schritt: Los geht´s

Ab jetzt können Sie  mit der Gesellschaft arbeiten. Geschäftsführerwechsel und Satzungsänderungen müssen zwar noch durch die neue Geschäftsführung zur Eintragung im Handelsregister angemeldet werden. Die Haftungsprivilegierung greift jedoch bereits jetzt für Sie und bei diesen letzten formalen Schritten wird Sie Ihre Notarin / Ihr Notar unterstützen. Für weitere Fragen steht Ihnen auch die Geschäftsstelle gerne jederzeit zur Verfügung.

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