Warum Vorratsgesellschaften

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die erfolgreichste Gesellschaftsform in Deutschland. Ihre Beliebtheit ist ungebrochen und wächst von Jahr zu Jahr.

Auch ausländische Investoren nutzen regelmäßig eine GmbH als operative Gesellschaft oder als Holdinggesellschaft in Deutschland. Sie haben die Wahl zwischen der Gründung einer neuen GmbH und dem Erwerb einer Vorratsgesellschaft.

Sowohl die Neugründung als auch der Kauf einer Vorratsgesellschaft haben ihre Vor- und Nachteile. Ein wesentlicher Vorteil der Vorratsgesellschaft besteht darin, dass die GmbH sehr schnell einsatzbereit ist und beim Erwerb von der DNotV GmbH praktisch kein Haftungsrisiko für den Käufer besteht. Ein Nachteil der Vorratsgesellschaft ist der höhere Preis im Vergleich zur Neugründung. Zudem ist der „normale“ Gründungsprozess einer GmbH heutzutage recht zügig, seit ein Notar Anmeldungen zum Handelsregister elektronisch einreichen kann. Es gibt jedoch Situationen, in denen es noch schneller gehen muss. Beispiele sind Unternehmenskäufe – etwa von Geschäftsanteilen oder Vermögenswerten –, bei denen eine GmbH sofort als Erwerbsgesellschaft benötigt wird, oder wenn ein wichtiger Vertrag mit einem Kunden oder Lieferanten sehr kurzfristig unterzeichnet werden muss. In solchen Fällen steht eine fertige Vorratsgesellschaft unmittelbar zur Verfügung und kann für den jeweiligen Zweck eingesetzt werden.

Der Erwerb einer Vorratsgesellschaft kann der Neugründung auch deshalb vorzuziehen sein, weil es in manchen Fällen einfacher ist, die Vertretungsbefugnis einer ausländischen Gesellschaft nachzuweisen, oder weil bestimmte Fragen des Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB nicht auftreten. Nicht zuletzt kann sich eine Gründung verzögern, wenn die Bank vor Kontoeröffnung Hintergrundprüfungen durchführt; Vorratsgesellschaften der DNotV GmbH verfügen bereits über ein einsatzbereites Bankkonto.

Seit einigen Jahren stellt zudem die KYC-Prüfung (Know Your Customer) vor Eröffnung des Stammkapitalkontos einen weiteren erschwerenden Faktor dar. Insbesondere für Käufer aus dem Ausland kann dieser Prozess in der Praxis ein wesentliches Hindernis bei der Gründung einer Gesellschaft in Deutschland darstellen. Auch insoweit kann der Erwerb einer Gesellschaft mit bereits bestehendem und – sofern gewünscht – übertragbarem Stammkapitalkonto die Lösung sein.

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