Die „deutsche Limited“ im Brexit

 

Der sogenannte ‚Brexit‘, das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, scheint trotz anhaltender Uneinigkeit über den Weg dorthin, unausweichlich. Die Unsicherheit über die Folgen für Akteure aus der Wirtschaft hält an, zumal über Datum und die genauen Bedingungen des Austritts nach wie vor heftig gestritten wird.

Als Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater werden Sie in diesen Tagen immer häufiger mit Fragen zu den Folgen des bevorstehenden Brexits konfrontiert. Dies dürfte vor allem auch solche Mandanten betreffen, die sich für eine Tätigkeit in der Rechtsform der Limited entschieden haben, welche sich zu Beginn der 2000er-Jahre zunächst großer Beliebtheit bei bestimmten Gründertypen in Deutschland erfreute.

Was aus diesen sogenannten „deutschen Limiteds“ nach dem Brexit wird, ist umstritten. Zumindest kann jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass mit dem Tag des wirksam gewordenen Austritts die automatische Umwandlung in ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft erfolgt, welche unmittelbar die volle persönliche Haftung gegenüber Gläubigern nach sich zöge. Es erscheint deshalb dringend geboten, das Problem nicht zu ignorieren, sondern sich jetzt – noch rechtzeitig – mit den möglichen Folgen und den denkbaren Gestaltungsoptionen zu befassen und geeignete rechtliche „Schutzmaßnahmen“ zu ergreifen.

 

Hinweise zu den denkbaren Folgen sowie den Handlungsoptionen haben wir für Sie hier in einem kurzen Beitrag zum Download als PDF für Sie zusammengefasst.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne jederzeit auch an das Team der DNotV GmbH wenden.

 

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