Vorteile einer Vorratsgesellschaft bei der KYC-Problematik

 

Als Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater betreuen Sie Mandanten aus dem In- und Ausland bei der Gründung von Unternehmen und müssen immer häufiger feststellen, dass es für Ihre Mandanten in diesem Zusammenhang zunehmend umständlich und langwierig ist, ein Geschäftskonto bei einer Bank zu eröffnen. Dies verlangsamt den Gründungsprozess erheblich, da die haftungsbefreiende Eintragung einer neuen Gesellschaft in das Handelsregister vom Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals abhängt.

Hiervon betroffen sind vor allem junge Unternehmer, die naturgemäß noch nicht über langjährige Beziehungen zu einer Bank verfügen können, sowie Investoren aus dem Ausland, insbesondere wenn dahinter komplexe Unternehmensformen nach ausländischem Recht stehen.

Ursächlich für diese Entwicklung sind die sich seit einigen Jahren immer weiter verschärfenden nationalen und internationalen Regeln zur Verhinderung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die in der Bankenbranche unter dem Schlagwort „Know your customer“, kurz KYC, zusammengefasst werden.

Für Berater im Gründungsprozess besteht die Problematik vor allem darin, eine brauchbare Prognose darüber abgeben zu können, in welchen Fällen die Kontoeröffnung unproblematisch und schnell ist, und in welchen Fällen es zu Verzögerungen bei der Prüfung und gegebenenfalls sogar zu einer Ablehnung der Kontoeröffnung kommen könnte. Denn jede Bank arbeitet bei den nach dem Geldwäschegesetz vorgeschriebenen Prüfungen nach eigenen Maßstäben und internen Vorgaben, die dem Kunden nicht offenbart werden und die laufend den Gegebenheiten und Erfahrungen mit früheren Kunden angepasst werden.

Unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessensspielräume, die das Geldwäschegesetz den Verpflichteten lässt, haben nämlich zur Folge, dass nicht einfach nach einem starren und vorgegebenen Schema geprüft und entschieden werden darf. Vielmehr sind in jedem Einzelfall nachweislich die konkreten Umstände und eventuelle Verdachtsmomente zu prüfen. Zudem drohen den Banken horrend hohe Bußgelder bis zu 10% des Jahresumsatzes, was in vielen Fällen, in denen eine wirklich wasserdichte Prüfung nicht, zumindest nicht mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln durchgeführt werden kann, zu der Entscheidung führen kann, dass die Eröffnung eines Kontos abgelehnt wird.

In Zweifelsfällen kann es sich deshalb für Ihren Mandanten anbieten, auf eine Vorratsgesellschaft mit schon bestehendem Geschäftskonto zurückzugreifen. Käufer mit Sitz im Inland können bei unseren Vorratsgesellschaften wählen zwischen einem übernahmefähigem Konto bei der Commerzbank. Letzteres steht auch Käufern aus dem Ausland zur Verfügung. Auch hier obliegt die letztendliche Entscheidung im Hinblick auf die Übernahme des Kontos nach KYC-Prüfung der Bank. Je nach Ausgangslage und Interesse des Käufers kann diese Prüfung jedoch so vorbereitet und durchgeführt werden, dass ein maximal reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann. Und die Haftungsprivilegierung wirkt bereits ab Beurkundung des Kaufvertrages, unabhängig davon, ob das Stammkapitalkonto übernommen wird oder nicht.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie in einem kurzen Leitfaden zusammengefasst, den sie hier als PDF-Fassung herunterladen können.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gern jederzeit an unsere Geschäftsstelle wenden!

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