Als Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater haben Sie immer häufiger mit Investoren aus dem Ausland zu tun, die sich auf verschiedenen Wegen an schon bestehenden Unternehmungen in Deutschland beteiligen oder sich auch selbst als Unternehmer in Deutschland betätigen wollen.
Für die überwiegende Mehrzahl solcher Unternehmungen ist die GmbH die passende Gesellschaftsform. Sie ist – trotz Globalisierung und Europäisierung des Gesellschaftsrechts – immer noch ein Erfolgsmodell und ihre Anzahl wächst stetig; am 1.1.2017 waren über 1,2 Millionen GmbHs in Deutschland registriert.
Neben der Gründung einer neuen GmbH bietet sich gerade für Investoren aus dem Ausland der Erwerb einer schon bestehenden Vorratsgesellschaft an. Der Vorteil einer Vorratsgesellschaft ist insbesondere, dass die GmbH innerhalb sehr kurzer Zeit zur Verfügung steht und für den Erwerber bei einem Erwerb von der DNotV GmbH praktisch kein Haftungsrisiko besteht.
Zwar ist auch die „normale“ Gründung einer GmbH heutzutage in Zeiten einer elektronischen Antragstellung des Notars beim Handelsregister in relativ kurzer Zeit erledigt. Es gibt aber Fälle, in denen es noch schneller gehen muss, z. B. bei Akquisitionen von Anteilen oder Gegenständen, bei denen eine GmbH als Erwerbsvehikel sofort zur Verfügung stehen muss oder ein wichtiger Vertrag mit einem Kunden oder Lieferanten besonders schnell abgeschlossen werden soll.
Darüber hinaus kann der Erwerb einer Vorratsgesellschaft gerade für Investoren aus dem Ausland vorteilhafter sein als die Gründung, weil die Vertretung ausländischer Gesellschaften teilweise leichter nachgewiesen werden kann bzw. sich Fragen des sog. Insichgeschäfts gar nicht stellen.
Zu diesen und allen weiteren Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Vorratsgesellschaft durch einen ausländischen Käufer stellen, haben wir für Sie einen praktischen Leitfaden erstellt, der Sie sicher durch alle Abläufe führt und wichtige Hinweise zu den Besonderheiten bei ausländischen Mandanten enthält.
Sie können diesen Leitfaden hier als deutsche oder englische PDF-Datei herunterladen.
Zur besonderen Problematik der Limited nach dem Brexit hat der Deutsche Notarverein im übrigen eine ausführliche Stellungnahme verfasst, in der alle wesentlichen Hintergründe und denkbaren Szenarien zusammengefasst sind. Eine kurze und nachvollziehbare Darstellung der Folgen des Brexits für die „deutschen Limiteds“ finden Sie auch hier.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne jederzeit an unsere Geschäftsstelle wenden!